Wir teilen die Pressemitteillung der Kampagne “Gemeinschaftlicher Widerstand” mit ein paar Ergänzungen.
KÖLN:
In Köln waren knapp 100 Menschen auf einer Kundgebung in der Innenstadt, nachdem Aktivist*innen in den letzten Wochen mit verschiedenen Mitteln ihre Solidarität mit den Angeklagten der G20-Prozesse praktisch werden ließen. In einem Redebeitrag wurde klargemacht: „Unseren Gegenentwurf für eine solidarische Gesellschaft können wir ohnehin nur gegen und nicht mit diesem Staat organisieren. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass unser Protest und Widerstand sich nicht an den Gesetzen dieses Staates orientiert und ungehorsam und selbstbestimmt von unten organisiert wird!”
Pressemitteilung:
Ab Donnerstag, den 03.12.2020, werden fünf damals unter 18-jährige vor dem Hamburger Landgericht wegen der Teilnahme an einer Demonstration im Zuge der Proteste gegen den G20- Gipfel 2017 in Hamburg vor Gericht gestellt. Bundesweit zeigten deshalb letztes Wochenende hunderte Menschen in 15 Städten ihre Solidarität mit den Angeklagten und protestierten gegen staatliche Repression. Zum Protest aufgerufen hatte die Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Betroffenen der sog. Rondenbarg-Verfahren zu unterstützen und auf die Bedeutung des Prozesses für die Zukunft der Versammlungsfreiheit hinzuweisen.
Andrea Schmitt von der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand zu den Protesten am Wochenende: „2017 waren wir zusammen wegen des G20-Gipfels in Hamburg. Wir waren aus guten Gründen da. Wir wollten uns wehren gegen die weitere Zurichtung der Welt nach kapitalistischem Muster. Wir wussten auch, dass unsere Forderungen von Seiten der Staatsmacht nicht unwidersprochen bleiben werden. Wir alle kennen Repression. Viele von uns werden auch über drei Jahre nach den Ereignissen in Hamburg immer noch von Polizei und Justiz belästigt. Am dritten Dezember beginnt in Hamburg ein weiteres Verfahren gegen fünf damals Jugendliche. Ihnen wird vorgeworfen, an einer Demonstration teilgenommen zu haben. Mehr nicht. Das Urteil in dem Verfahren wird auch entscheidend dafür sein, wie politische Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum zukünftig noch geführt werden können. Gerade die vergangenen Monate waren von tiefen Repressionsschlägen gegen linke Bewegungen gezeichnet. Da wir wissen, dass wir alle gemeint sind, sagen wir: “Unsere Solidarität gegen ihre Repression!” Wir haben gezeigt, dass wir uns von staatlicher Repression nicht einschüchtern lassen, sondern unseren Protest auch weiterhin auf die Straße tragen werden, so wie wir es auch nach dem G20-Gipfel in Hamburg gemacht haben.“
Zum Hintergrund: Im Juli 2017 fand der G20-Gipfel in Hamburg statt. Zehntausende haben dies zum Anlass genommen, um gegen die kapitalistischen Verhältnisse zu protestieren. Dabei haben sie sich weder von Verbotszonen noch von massiver Polizeigewalt abschrecken lassen. Am 06.07.2017 wurde auf der Straße „Rondenbarg“ in Hamburg ein Demonstrationszug durch Bundespolizeieinheiten zerschlagen. Durch den Angriff wurden viele Demonstrierende verletzt, 14 von ihnen schwer. Wegen Teilnahme an der Demonstration sind über 80 Personen in mehreren Verfahrensgruppen angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem schwerer Landfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und Bildung bewaffneter Gruppen. Mehrjährige Haftstrafen sind angedroht. Der Prozess gegen die fünf Angeklagten beginnt um 10:30 Uhr im Landgericht Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Davor wird es, wie zu allen Prozesstagen, eine Kundgebung geben.
Beginn ist ab 09:30 Uhr am Sievekingplatz 3. Für den darauffolgenden Samstag, den 05.12.2020, ruft die Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand zu einer bundesweiten Demonstration in Hamburg auf. Beginn ist 16:00 Uhr am Hauptbahnhof. Am 13.12.2020 wird es in Bonn eine Demonstration zum Rondenbarg-Prozess und der sonstigen momentanen Repression geben. Beginn ist 15:00 Uhr am Frankenbadplatz.
Weitere Informationen unter: gemeinschaftlich.noblogs.org
Kontakt: gemeinschaftlich@riseup.netAusführliche